AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“, nicht-standardsprachlich auch oft „AGBs“,„AGB’s“ oder „AGBen“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags (umgangssprachlich „das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.

 

1. Geltung der AGB der Firma Zürcher-Consulting GmbH Seftigen

1.1 Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Zürcher-Consulting GmbH Seftigen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

1.2 Spätestens mit der Bestellung der Ware oder der Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese AGB als akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

1.3 Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere sämtlichen Angebote in Katalogen, Inseraten, Preislisten und Internet etc. sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht schriftlich eine Bindefrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch die Entgegennahme eines Reparatur-Auftrags oder durch unsere Lieferung zustande.

2.2 Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, technische Daten etc. sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere eine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden durch uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.4 Überschreitet ein Kunde durch seine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden

2.5 Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen und sind weder stornier bar noch rückgabeberechtigt. Bei nachträglicher Abänderung kann durch uns eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Softwareträger sowie Hardware-Komponenten, deren Verpackungen geöffnet worden sind, werden nicht zurückgenommen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgebend sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart in Schweizer Franken, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglichen Verpackungs-, Transport- und Frachtversicherungskosten ab Lager Seftigen.

3.3 Grundsätzlich sind unsere Produkte und Dienstleistungen bar zu begleichen (Bargeld in Schweizer Franken). Werden Rechnungen, unabhängig von einer allfälligen Kreditlimite, nicht fristgerecht bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, 8% Verzugszins p.a. sowie Bearbeitungsgebühren nachzubelasten.

3.4 Die von uns gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Käufers einzutragen. Mit Anerkennung dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgericht betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ab, so dass wir den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen können.

4. Lieferung / Gefahrentragung

4.1 Sämtliche von uns hergestellten und vertriebenen Software-Programme werden nur unter der Bedingung verkauf, dass der Kunde unsere AGB anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzrecht am Programm. Die Programme bleiben Eigentum der jeweiligen Hersteller. Eine Reproduktion der Software-Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger, ist dem Kunden vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen welche der Kunde zu Datenscherungszwecke für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Kunden nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen des Kunden. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion der Software-Programme ganz oder auszugsweise zum Zweck der gleichzeitigen Verwendung innerhalb des gleichen Betriebes des Kunden zur Benützung auf mehreren Computersystemen.

4.2 Die rechtlichen Bestimmungen, namentlich in Software-Lizenzverträgen, von Drittherstellern der von uns vertriebenen Software-Programmen bleiben hiermit ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt uns, vom Kunden eine Konventionalstrafe von Fr. 10’000.- für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Wir die Erfüllungszeit oder der Erfüllungsort der Leistungspflicht von Kunden nicht eingehalten, sind wir berechtigt, neben der vereinbarten Konventionalstrafe die Erfüllung des Vertrags weiterhin zu fordern. Unberührte von dieser Abrede bleiben alle Urheberrechtlichen Ansprüche sowie die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigenden Schadenersatzansprüche gegen den Kunden.

4.4 Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe, einschließlich der Konventionalstrafe.

4.5 Hat der Kunde das Software-Programm oder den Software-Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihn nicht gestattet, das Software-Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zweck der Datensicherung. Die von Dritten bei Verletzung zu zahlende Konventionalstrafe fällt an uns. Den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich unsere AGB maßgebend.

4.6 Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder beinhalten.

4.7 Verzögert sich eine Leistung über den von uns zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von 3 Wochen geltend gemacht werden. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für uns unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.

4.8 Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf ihn über.

4.9 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5. Annahmeverzug

5.1 Wir sind berechtigt, für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns zu diesem Zweck auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

5.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat uns der Kunde als Ersatz die entsprechenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis zu bezahlen.

5.3 Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm durch uns gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

6. Garantie- bzw. Gewährleistung / Reparaturen

6.1 Wir gewährleisten dem Kunden, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse, exklusive Softwareprogramme, im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und Materialmängel sind, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Keine Gewährleistungs-ansprüche bestehen für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner sowie andere Verschleissmaterialien.

6.2 Der Entscheid, ob ein Software-Programm auf einem beabsichtigten Computersystem lauffähig ist, unterliegt der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und uns etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 5 Tagen, Post schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge erlischt jeder Gewährleistungsanspruch des Kunden.

6.3 Vorbehältlich einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns lehnen wir jede Haftung für Schäden ab, die aus der Benützung eines Software-Programmes entstanden sind. Diese Haftungsentwehrung gilt insbesondere für Schäden aus Programmfehlern der nicht von uns hergestellten Software-Programmen. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Datensicherung.

6.4 Sofern die Betriebs- und Wartungsanweisungen der Firma Zürcher-Consulting GmbH Seftigen oder der Produkthersteller nicht befolgt werden und wenn Änderungen (Hardware und Software) vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung unsererseits, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

6.5 Die Garantiedauer sowie die Garantieleistungen für Hardware-Komponenten richten sich ausschließlich nach den Spezifikationen der von uns angegebenen Garantieleistungen.

6.6 Wir sind im Falle einer Gewährleistungspflicht frei, entweder Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen anzubieten. Bei Verwendung dieser AGB im kaufmännischen Verkehr sind wir außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache überwiegend in unserem Verantwortungsbereich.

6.7 Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch uns nicht möglich oder schlägt die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.8 Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung durch uns zurückzuführen.

6.9 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht unserer Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät in der Originalverpackung und zusammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung unter Angabe der Modell- und Serien

6.10 Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bzw. Reparaturen lehnen wir jede Haftung für Datenverluste ab. Die zweckmäßige Datensicherung ist ausschließlich Aufgabe des Kunden.

6.11 Das Sichern und Wiedereinlesen von Kundendaten durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Wir verrechnen unseren diesbezüglichen Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundenansätzen und Tarifen.

7. Gewerbliche Schutzrechte

7.1 Andere schriftliche Abreden vorbehalten, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden sollten.

7.2 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat dieser uns durch Anerkennung dieser AGB von sämtlichen Forderungen freigestellt, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

8. Abtretbarkeiten von Ansprüchen

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit uns abzutreten, es sei den, dass wir einer Abtretung schriftlich zugestimmt haben.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Allfällige Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Datenschutz

10.1 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverwendung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Die Gültigkeiten der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden untersteht dem Schweizer Recht.

12.2 Es gilt der Gerichtsstand Thun. Thun, 1. Januar 2016.

 

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